Organspende

Grundsätzlich kann jede und jeder spenden. Entscheidend sind dabei meistens weder Alter noch frühere Erkrankungen wie z.B. Krebs. Jede/r Spender/in wird vor einer allfälligen Spende von einem Arzt untersucht. Bei dieser Untersuchung wird abgeklärt, ob die Person als OrganspenderIn in Frage kommt.

Wussten Sie eigentlich, dass 2012 der älteste Spender 88 Jahre alt war? Diese Tatsache zeigt, dass alle etwas gegen den Organmangel in der Schweiz tun können. Im folgenden Glossar finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, dargestellt in übersichtlicher Kurzform. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich gerne via Kontaktformular an uns wenden.

Glossar

Ärztliche Abklärung

Um eine Spendekarte auszufüllen, braucht es keine vorgängige ärztliche Abklärung.

Altersgrenze für die Organspende

Prinzipiell können alle Personen Organe spenden, es gibt weder eine untere noch eine obere Altersgrenze für Organspender. Einzig der Gesundheitszustand des Spenders entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Vor der Entnahme werden in jedem Fall Funktion und Eignung der Organe für eine Transplantation genauestens untersucht.

Anonymität des Spenders und der Empfänger

Spender und Empfänger bleiben anonym. Damit sollen sowohl die Familie des Spenders wie auch die Empfänger vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden. Die Empfänger können sich aber via Swisstransplant bei den Angehörigen des Spenders in einem anonymisierten Brief bedanken.

Ausland

Der Spenderausweis ist auch im Ausland gültig. Falls Sie keinen Ausweis auf sich tragen, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes, wobei in jedem Fall die Angehörigen kontaktiert werden.

Swisstransplant arbeitet mit verschiedenen ausländischen Transplantationsorganisationen eng zusammen, welche dieselben ethischen und juristischen Grundlagen haben. Falls es im eigenen Land keinen geeigneten Empfänger für ein Organ gibt, wird es diesen Organisationen angeboten und umgekehrt.

Einwilligung zur Spende

Seit dem 1. Juli 2007 gilt gesamtschweizerisch die "erweiterte Zustimmungslösung". Voraussetzung für die Entnahme von Organen ist das Vorliegen der Zustimmung der spendenden Person oder - wenn diese keinen Willen geäussert hat - der nächsten Angehörigen.

Gewebe

Folgende Gewebe können gespendet werden: Hornhaut, Gehörknöchelchen, Knochen, Herzklappen, Blutgefässe, Haut, Knochenmark und Blut.

Hirntod

Der Hirntod ist der vollständige und irreversible Funktionsausfall des Gehirns. Dieser kann durch massive Hirnblutungen, ein schweres Schädelhirntrauma, zerebrale vaskuläre Erkrankungen, Hirntumore oder Sauerstoffmangel verursacht sein. Der Hirntod wird durch Ärzte festgestellt, die unabhängig vom Transplantationsteam arbeiten. Das Erlöschen jeglicher Hirnfunktion wird durch wiederholte neurologische Tests gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) nachgewiesen.

Immunsuppressiva

Immunsuppressiva sind Medikamente, welche die Funktionen des Immunsystems herabsetzen, um die Abstossungsreaktionen nach einer Organtransplantation zu vermeiden. Diese Medikamente sind, wie alle Medikamente, nicht ohne Nebenwirkungen und Risiken. Da die meisten von ihnen wenig selektiv wirken, kommt es zu einer grundsätzlichen Einschränkung der Abwehrmechanismen, was die Infektionsanfälligkeit steigern kann.

Knochenmark

Das Knochenmark kann nur lebenden Spendern entnommen werden. Für weitere Auskünfte oder eine Informationsbroschüre wenden sie sich bitte an:

Swiss Blood stem cells
Laupenstrasse 37
3001 Bern
Tel: 031 380 81 51
http://www.bloodstemcells.ch

Körperspende

Es besteht die Möglichkeit nach dem Tod seinen Körper einem anatomischen Institut zu spenden. Werden beide Möglichkeiten (Organ- und Körperspende) in Betracht gezogen, hat die Organspende den Vortritt. Dies ist sinnvoll, da nicht jeder Verstorbenen Organe spenden können. Nach einer Organspende akzeptieren die anatomischen Institute keine Körperspenden. Das anatomische Institut in Ihrer Nähe kann Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema geben.

Bern: 031 631 84 33

Zürich: 044 635 53 11

Basel: 061 267 39 21

Genf: 022 379 52 75

Lausanne: 021 692 51 00

Freiburg: 026 300 85 40

Kontraindikationen zur Organspende

Einzig ein bösartiger Tumor, Creutzfeld-Jakob-Krankheit und eine nicht behandelbare Sepsis (Blutvergiftung) sind Kontraindikationen für eine Organspende. Auch HIV und Hepatitis infizierte Spender kommen in Frage. Jeder Fall wird von einem Ärzteteam beurteilt.

Spender, welche ein Karzinom hatten aber seit 5 Jahren rückfallfrei sind, können Organe spenden.

Kosten einer Transplantation

Die Kosten sowohl für Organempfänger wie Spender werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse des Empfängers gedeckt. Nicht erstattete Beträge werden von demjenigen Krankenhaus übernommen, in welchem die Transplantation durchgeführt wurde. Der Familie des Spenders entstehen selbstverständlich durch die Organentnahme keine Kosten.

Lebendspende

Die Lebendspende einer Niere oder eines Teils der Leber ist möglich. Meist werden Lebendspenden zwischen Familienangehörigen gemacht. Möglich ist auch eine sogenannte altruistische Spende, bei der jemand aus Nächstenliebe anonym und ungerichtet - d.h. an eine unbekannte Person - eine Niere oder einen Teil der Leber spendet.

Organe

Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse (Pankreas), Langerhans'sche Inseln der Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.

Organentnahme

Die Organentnahme wird im Operationssaal von Chirurgen wie eine ganz normale Operation durchgeführt. Die Organentnahme verändert das Aussehen des Verstorbenen nicht, lediglich die Operationsnarbe ist zu sehen. Nach der Entnahme wird der Leichnam der Familie übergeben.

Organentnahme (Voraussetzungen)

Eine Organspende ist natürlich nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden ist, d.h. wenn entweder der Hirntod oder ein Herzstillstand eingetreten ist und zudem die Einwilligung zur Organspende vorhanden ist.

Religion

Alle grossen Weltreligionen sprechen sich eindeutig für die Organspende aus. Dies im Sinn der Nächstenliebe und der Mitmenschlichkeit.

Spenderkarte

Auf der Spenderkarte kann festgehalten werden, ob und wenn ja, welche Organe, Gewebe oder Zellen im Todesfall entnommen werden dürfen. Eine solche Erklärung kann abgeben, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Eine Erklärung zur Spende kann rückgängig gemacht werden, indem die Spenderkarte entsprechend geändert oder vernichtet wird. In jedem Fall wird aber die Familie informiert und aufgeklärt. Wichtig ist in jedem Fall, die Angehörigen über seinen Willen zu informieren.

Obwohl die bisherige Spenderkarte ihre Gültigkeit behält, empfehlen wir Personen, die in der Vergangenheit bereits eine Spenderkarte ausgefüllt haben, diese durch die neue zu ersetzen. Die Grundlage für die in der neuen Karte enthaltene Willensäusserung findet sich in Artikel 8 des Transplantationsgesetzes.

Transplantation

Die Transplantation ist eine Operation, bei der ein krankes Organ durch ein gesundes ersetzt wird, das einem Lebend- oder einem Leichenspender entnommen wurde. Für eine Organtransplantation kommen Patienten, bei denen keine andere medizinische Therapiemöglichkeit besteht, in Frage.

Wartezeit auf der Warteliste

Die Wartezeit variiert je nach benötigtem Organ, dem Gesundheitszustand und der Dringlichkeit der wartenden Person. Sie liegt zwischen wenigen Tagen bis Jahren. Da in der Schweiz Organknappheit herrscht, ist der Gesetzgeber bestrebt, die zur Verfügung stehenden Organe so gerecht wie möglich zu verteilen.

Zuteilung der Organe

Spenderorgane werden in Übereinstimmung mit dem Transplantations-Gesetz und den geltenden Organzuteilungsverordnungen zugeteilt. Massgebliche Kriterien bei der Zuteilung sind die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen und die Wartezeit (siehe Gesetz und Verordnungen unter Downloads).